Enit hat einen Industriestrompreis-Rechner ins Netz gestellt, mit dem Anwender kostenlos ihren Bedarf, die damit verbundenen Kosten sowie die relevanten Beihilfe- und Reinvestitionsbeträge ermitteln können.
Die Bundesregierung hat mit dem aktuellen Strompreispaket umfassende Entlastungen für das produzierende Gewerbe in Aussicht gestellt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu stärken. Dieses Paket stützt sich im Kern auf zwei wesentliche Säulen, die aus einer Senkung der Stromsteuer sowie der Fortführung und gezielten Ausweitung der Strompreiskompensation bestehen.
Die tiefgreifende Absenkung der Stromsteuer
Die erste und in der Breite wirksamste Maßnahme stellt die Absenkung der Stromsteuer auf den EU-weiten Mindestsatz dar. Seit dem 1. Januar 2024 entrichten Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft lediglich noch eine Stromsteuer in Höhe von 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Vor dieser Neuregelung lag der Steuersatz unter Berücksichtigung des inzwischen Ende 2023 ausgelaufenen Spitzenausgleichs noch bei 1,537 Cent pro Kilowattstunde. Diese Entlastung erfolgt entweder direkt über den Versorger an der Quelle oder im Wege einer nachträglichen Erstattung durch die Zollverwaltung. Die Regelung ist primär für die Jahre 2024 und 2025 festgeschrieben, wobei eine Verlängerung bis zum Jahr 2028 unter dem Vorbehalt der haushaltsechtlichen Finanzierbarkeit steht.
Ausweitung der Strompreiskompensation (SPK)
Für besonders stromintensive Unternehmen aus rund 35 definierten Branchen, die im intensiven internationalen Wettbewerb stehen – hierzu zählen etwa die chemische Industrie, die Stahlproduktion oder die Papierherstellung –, bleibt die Strompreiskompensation das entscheidende Instrument. Hierbei werden jene Kosten erstattet, die indirekt durch den EU-Emissionshandel entstehen, da Kraftwerksbetreiber ihre CO2-Kosten über den Strompreis an die Endverbraucher weitergeben. Eine wesentliche Neuerung in diesem Bereich ist der Wegfall des bisherigen Selbstbehalts von einer Gigawattstunde. Dies bedeutet, dass berechtigte Unternehmen nun bereits ab der ersten verbrauchten Kilowattstunde eine Entlastung beantragen können. Zudem wurde der sogenannte Super-Cap, der eine Deckelung der verbleibenden Kosten für besonders hart getroffene Betriebe vorsieht, beibehalten und in seiner Wirkung gestärkt.
Definition des privilegierten Stromverbrauchs
Die Bemessungsgrundlage für diese Entlastungen definiert sich über den privilegierten Stromverbrauch, der die Summe aus dem tatsächlich selbst genutzten Strom und dem sogenannten indirekten Stromverbrauch umfasst. Der Selbstverbrauch bezieht sich dabei auf alle Mengen, die ein Unternehmen an seiner Abnahmestelle für eigene Zwecke verwendet, unabhängig davon, ob dieser Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen oder in Eigenregie erzeugt wurde. Wichtig ist hierbei die klare Abgrenzung von Mengen, die an Dritte weitergeleitet werden, da diese nicht förderfähig sind. Der indirekte Verbrauch stellt eine regulatorische Besonderheit für Industrieparks dar und betrifft leitungsgebundene Sekundärenergien wie Druckluft, Kälte, Wärme, Dampf oder Wasser. Werden diese Medien zentral erzeugt und an das Unternehmen geliefert, kann der für die Erzeugung aufgewendete Stromanteil der Abnahmestelle des Empfängers zugerechnet werden, was zusätzliche Anreize für die Elektrifizierung der Infrastruktur, beispielsweise durch den Einsatz von industriellen Wärmepumpen, schafft.
Verbindliche Gegenleistungen im Bereich Dekarbonisierung
Allerdings sind diese Subventionen an strikte Gegenleistungen im Bereich der Dekarbonisierung geknüpft. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 50 % des erhaltenen Beihilfebetrags in spezifische Klimaschutzmaßnahmen zu reinvestieren. Zu den förderfähigen Investitionen zählen unter anderem der Ausbau erneuerbarer Energien wie Photovoltaik- oder Windkraftanlagen, die Installation von Energiespeichern sowie allgemeine Investitionen in die Energieeffizienz hocheffizienter Motoren oder Beleuchtungssysteme. Auch die Modernisierung der betrieblichen Netzinfrastruktur oder der Abschluss langfristiger Stromlieferverträge für grünen Strom, sogenannte Power Purchase Agreements, werden anerkannt. Obwohl den Unternehmen effektiv nur die Hälfte der Beihilfe zur freien Verfügung verbleibt, stärken diese Reinvestitionen die langfristige Resilienz und verringern die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.
Zusätzliche Anreize durch den Flex-Bonus
Ein besonderer finanzieller Anreiz wird durch den sogenannten Flex-Bonus geboten, der eine zusätzliche Erhöhung der Förderung um 10 % ermöglicht. Diesen Bonus erhalten Unternehmen, die nachweisen können, dass sie ihren Stromverbrauch aktiv und flexibel an das aktuelle Angebot im Stromnetz anpassen. Ein solches nachfrageseitiges Lastmanagement bietet zahlreiche strategische Vorteile, angefangen bei der Reduktion teurer Lastspitzen über die Nutzung günstigerer Börsenstrompreise bis hin zur allgemeinen Netzdienlichkeit. Zudem beschleunigt die Synchronisation des Verbrauchs mit der regenerativen Erzeugung die Dekarbonisierung und führt zu einem schnelleren Return on Investment für die eingesetzte Steuerungs- und Messtechnik.
Administrative Anforderungen und Datensicherheit
Das administrative Verfahren für die Strompreiskompensation und die Prüfung der ökologischen Gegenleistungen liegt in der Verantwortung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, während die Stromsteuersenkung durch den Zoll verwaltet wird. Der kritische Erfolgsfaktor für einen erfolgreichen Antrag ist eine lückenlose und rechtssichere Datengrundlage. Unternehmen müssen ihre Verbräuche exakt dokumentieren können, was insbesondere bei der Abgrenzung von Drittmengen oder der energetischen Bewertung gelieferter Medien wie Druckluft eine detaillierte Messtechnik auf Feldebene erfordert. Ein professionelles Energiemanagementsystem ist daher oft zwingende Voraussetzung, um die Selbsterklärungen gegenüber den Behörden belastbar zu unterfüttern.
Industriestrompreis-Rechner
Enit hat ein Tool ins Netz gestellt, mit dem KMU auf Basis ihres anrechenbaren Stromverbrauchs die relevanten Beihilfe- und Reinvestitionsbeträge ermitteln können. Für letzteres ist entscheidend, dass eine mess- und eichrechtskonforme Ermittlung der Stromverbräuche vorliegt. Da unterschiedliche Stromverbräuche mit unterschiedlichen Umlagen belegt sind, ist eine präzise Strommengenabgrenzung erforderlich. Dieses Thema ist komplex – Enit offeriert Gespräche ausführlicher Art dazu.
Fazit und strategische Empfehlung
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das aktuelle Strompreispaket dem deutschen Mittelstand eine spürbare finanzielle Entlastung bietet, diese jedoch untrennbar mit dem Fortschritt der betrieblichen Energiewende verknüpft. Unternehmen sollten die staatlichen Hilfen daher strategisch nutzen, um durch den Ausbau der Eigenversorgung und die Implementierung intelligenter Laststeuerung ihre Energiekosten dauerhaft zu senken. Der Zeitraum bis 2026 bietet hierfür ein stabiles investitionspolitisches Zeitfenster, um die notwendige Infrastruktur für eine zukunftsfähige und souveräne Energieversorgung aufzubauen.
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