Eine neue EU-Digitalverordnung will die wuchernde Bürokratie durch DSGVO, AI Act oder Data Act wieder eindämmen. Der sogenannte „Digital Omnibus“ ist datenschutztechnisch umstritten, wird er aber verabschiedet, wird er wohl den europäischen Markt für digitale Analysen aufmischen.
Im November 2025 hat die Europäische Kommission den "Digital Omnibus" vorgelegt, ein Vorschlagspaket, das den bestehenden digitalen Rechtsrahmen der EU vereinfachen und an neue Entwicklungen anpassen soll. Dafür gab es manche Kritik. Vorrangiges Ziel ist es aber, den Unternehmen unnötige bürokratische Lasten, sogenannte "Compliance Burdens", abzunehmen. Von denen habe es durch neue Gesetze wie DSGVO, AI Act oder Data Act zu viele gegeben.
Gerade die DSGVO habe zu einer „Cookie-Müdigkeit“ geführt: Im Vorschlagspaket sind daher Maßnahmen zur Reduzierung der sogenannten "Consent Fatigue" (Einwilligungsmüdigkeit), z.B. durch einfachere Ablehnungs-Optionen ("Single-Click-Refusal"), enthalten. Auch soll es eine präzisere Definition von personenbezogenen Daten und eine Vereinfachung von Informationspflichten geben. Das selbe gelte für Daten für das Training von KI-Modellen.
Die EU-Kommission schlägt eine Verzögerung der Umsetzungsfristen für Teile der KI-Verordnung vor, um europäischen Anbietern im KI-Wettlauf mehr Zeit zu geben, wie gerade von Deutschland und Frankreich gefordert. Als offizieller Grund wird genannt, dass die Kommission die notwendigen technischen Standards noch finalisieren muss.
Die Verschiebung betrifft vor allem Hochrisiko-Systeme. Im Anhang III zu bestimmten KI-Anwendungen wird vorgeschlagen, die Frist für die Einhaltung der Regeln um sechs Monate zu verlängert. Die Kommission muss die Standards nun bis Juni 2027 fertigstellen, damit die Regeln ab Dezember 2027 gelten können. Der Anhang I betrifft die KI in Medizin, Justiz und Maschinen: Anbieter von hochriskanten KI-Systemen in diesen kritischen Bereichen sollen die Vorgaben erst bis Dezember 2028 einhalten müssen. Damit wird die Umsetzung eines Teils der KI-Verordnung um fast eineinhalb Jahre nach hinten geschoben. Das vielleicht wichtigste aber ist, dass die Kommission pseudonymisierte Daten überwiegend nicht mehr als personenbezogene Daten definieren und vom Schutz durch die DSGVO ausnehmen will.
Schub für Analytics
Der Omnibus könnte laut dem Marketing-Experten Mateusz Krempa, CCXO bei Piwik PRO und Cookie Information, zu einem ungeahnten Schub für analytische Firmen werden: „Digitale Analysen sind für den Betrieb, die Verbesserung und das Wachstum von Unternehmen unerlässlich. Sie helfen zu verstehen, was auf Websites geschieht. Eine Vereinfachung der Verfahren zur Überwachung des Website-Traffics ermöglicht es Unternehmen, Nutzerdaten effektiver zu erfassen und zu analysieren und gleichzeitig die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.“
Diese Änderung wäre durch den Vorschlag möglich, Artikel 88a des Omnibusgesetzes in die DSGVO aufzunehmen. Dieser Artikel präzisiert, wann Organisationen Analysedaten im Rahmen eines berechtigten Interesses ohne Cookie-Banner oder vorherige Einwilligung erheben und verarbeiten dürfen.
Diese Option ist nur verfügbar, wenn strenge technische und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens muss die Analyse als Erstanbieter-Lösung erfolgen, d. h. der Website-Betreiber kontrolliert alle Analysedaten. Zweitens darf keine Daten an Dritte weitergegeben werden: Die Daten müssen zwischen dem Website-Betreiber und dem Analysedienstanbieter verbleiben. Drittens darf die Verarbeitung ausschließlich statistischen Zwecken dienen, sodass die Daten nur für grundlegende Website-Statistiken und -Verbesserungen verwendet werden. Viertens müssen Nutzer jederzeit die Möglichkeit haben, die Analyse einfach zu deaktivieren. Schließlich darf die Speicherdauer nicht zu lang sein: Analysedaten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für statistische Zwecke erforderlich ist.
Eine Einwilligung wäre nicht mehr erforderlich, wenn Organisationen im Rahmen ihres berechtigten Interesses First-Party-Analytics für grundlegende Webstatistiken, zur Website-Optimierung und für aggregierte Berichte durchführen, vorausgesetzt, dies geschieht ohne die Verfolgung einzelner Nutzer zu Marketingzwecken.
„Dieser Ansatz ermöglicht es Unternehmen, wichtige Zielgruppenmessungen und statistische Analysen der Marketingeffektivität durchzuführen und gleichzeitig die Nutzung der Websites für die Anwender zu vereinfachen, indem die Notwendigkeit entfällt, jedes Mal auf das Cookie-Banner zu klicken“, so Krempa.
Eine große Chance für europäische Anbieter
Laut dem „Europe Digital Marketing Analytics Market Report 2025“ wird der Analytics-Sektor voraussichtlich von 1,35 Milliarden Dollar im Jahr 2024 auf 4,68 Milliarden Dollar im Jahr 2031 wachsen, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 19,4 Prozent entspricht. Sollten die im Digital Omnibus vorgeschlagenen Regelungen in Kraft treten, könnte dies das Interesse an europäischen Lösungen bei Unternehmen, die im Geltungsbereich der DSGVO/EU tätig sind, deutlich steigern.
Gemäß Artikel 88a müssen Analysedienstleister ausschließlich im Auftrag des Verantwortlichen tätig sein. Europäische Anbieter von First-Party-Analysen erfüllen diese Anforderungen in der Regel. Große, werbefinanzierte Plattformen wie Google Analytics hingegen erfüllen sie aufgrund ihrer gemeinsamen globalen Infrastruktur, der Wiederverwendung aggregierter Kundendaten für die Produktentwicklung und ihrer engen Integration in Werbeökosysteme im Allgemeinen nicht.
Dies bedeutet nicht, dass Lösungen großer Technologiekonzerne ausgeschlossen werden. Entscheidend ist jedoch die Fähigkeit zur Datenanalyse gemäß Artikel 88a; andernfalls bleibt der Einwilligungsmechanismus weiterhin anwendbar.
„Meiner Meinung nach verschafft dies datenschutzfreundlichen europäischen Analyseanbietern einen Vorteil gegenüber US-amerikanischen Plattformen. Es ist noch ein langer Weg, aber dieser Entwurf signalisiert einen echten Wandel in der Art und Weise, wie Websites ihre Online-Präsenz künftig analysieren könnten“, so Krempa weiter. Wenn der Artikel 88a beibehalten werde, könnten Unternehmen schon bald grundlegende Analysen ohne Cookie-Banner implementieren.
Weitere Artikel zum Schwerpunkt „Fabrik der Zukunft“